Aktuelle Informationen
zu COVID-19

Online-Showroom
Außerdem sind wir auch weiterhin digital für Sie da und bieten Ihnen in unserem Online-Showroom die Möglichkeit einer individuellen Beratung durch einen unserer Experten.
COVID 19
Müssen Autohändler ihre Verkaufsräume schließen?
Ja, reine Handelsbetriebe müssen für den Publikumsverkehr geschlossen werden. Bei
Betrieben mit gemeinsamem Handels- und Werkstattbetrieb an einem Standort ist der
Handelsbereich für den Publikumsverkehr zu schließen. Ist keine bauliche Trennung
vorhanden, muss der Verkaufsbereich sichtbar abgegrenzt werden (z.B. durch
Absperrungen und Hinweisschilder).
Dürfen bereits im stationären Handel verkaufte / verleaste Fahrzeuge noch an
den Kunden ausgeliefert werden?
Ja, eine Übergabe durch Lieferung an die Adresse des Kunden ist noch zulässig. Bei
der Einweisung und bei Erläuterungen für den Kunden sollte jedoch auf Abstand
geachtet werden. Kunde und Verkäufer sollen nicht gleichzeitig im Fahrzeug
Ist der Online-Handel (Fernabsatz) noch erlaubt?
Ist der Online-Handel (Fernabsatz) noch erlaubt?
Ja, Fahrzeuge dürfen über Telefon / Internet etc. verkauft werden. Diese Fahrzeuge
dürfen dann auch an den Kunden im Rahmen der Lieferung an dessen Adresse
übergeben werden. Kunde und Verkäufer sollen bei der Übergabe nicht gleichzeitig im
Fahrzeug sitzen, siehe auch 2)
Dürfen Mitarbeiter im für den Publikumsverkehr geschlossenen
Dürfen Mitarbeiter im für den Publikumsverkehr geschlossenen
Verkaufsbereich arbeiten?
Ja, die Mitarbeiter die Tätigkeiten des Fernabsatzes nach 3.a) dort nachgehen, dürfen
ebenso Telefonkontakte pflegen, Kundendatenbanken pflegen, Angebote erstellen
und versenden, Fahrzeugdatenbanken bearbeiten, Fahrzeuge auszeichnen und
stellen usw.
Dürfen Probefahrten mit Fahrzeugen durchgeführt werden, die über den
Dürfen Probefahrten mit Fahrzeugen durchgeführt werden, die über den
Online-Handel (Fernabsatz) verkauft werden sollen?
Ja, aber wie zuvor skizziert geht beim Online-Handel nur Lieferung an die Adresse des
Kunden und nicht Abholung durch den Kunden. Anders ist das bei den geöffneten
Werkstätten, siehe auch Antwort zu Nummer 5.); bei Abholung in der Werkstatt darf
eine Probefahrt stattfinden. Bei einer evtl. Probefahrt sollen Kunde und Verkäufer nicht
gleichzeitig im Fahrzeug sitzen. Bei der erforderlichen Schlüsselübergabe ist soweit
möglich auf ausreichend Abstand zu achten.
Sind bei der Reparatur von Fahrzeugen noch Hol- und Bringdienste erlaubt?
Ja, da die Fahrzeuge dort auch nur übergeben werden, so als ob der Kunde das
Fahrzeug selbst in der Werkstatt abholen würde.
Dürfen in der Werkstatt Ersatzteile / Zubehör wie beispielsweise
Scheibenwischer oder Batterien verkauft werden?
Ja, da es für viele Menschen keine zumutbare Alternative zum Auto gibt, und die
Verkehrs- und Betriebssicherheit deshalb gewährleistet sein und bleiben muss. Darum
ist es beispielsweise zulässig, dem Kunden Ersatz für die eingerissenen Wischerblätter
anzubieten, auch wenn der Kunde diese selbst anbringen will.
Dürfen ebenso Reifen verkauft werden?
Ja, da dadurch die Verkehrs- und Betriebssicherheit der Fahrzeuge erhalten wird.
Insbesondere folgt einem Reifenkauf in der Regel die Reifenmontage, so dass im
Grunde der Kauf nur ein vorgeschalteter Schritt zur Werkstattleistung ist.
Dürfen Kfz-Betriebe Ersatzteile an andere Kfz- oder Karosseriebetriebe
verkaufen?
Ja, dabei handelt es sich um Großhandel.
Dürfen Werkstattersatzwagen und Mietwagen bei Reparatur des eigenen
Fahrzeugs herausgegeben werden?
Ja, es muss aber ein Bezug zur Reparatur vorliegen, z.B. Unfallersatzwagen.
Dürfen Mietwagen angeboten werden?
Ja, die Vermietung von Autos ist erlaubt.
Dürfen Waschanlagen betrieben werden?
Dürfen Waschanlagen betrieben werden?
Ja, da es sich dabei um eine Dienstleistung handelt.